Förderantrag einreichen und den Straßengüterverkehr nachhaltiger gestalten!
Ab dem 24. Juli 2023 haben Sie die Chance, Anträge für das Förderprogramm für energiemindernde Komponenten (EMK) einzureichen. Dieses Programm unterstützt Telematik, Komponenten und Ausstattungen von Trailern und Trucks, die zu einem nachhaltigen Straßengüterverkehr beitragen.
Die Förderung beträgt je nach Unternehmensgröße 15 %, 20 % oder 25 % des Anschaffungspreises pro Komponente. Dabei werden maximal 5.000 € pro Komponente gefördert, E-Komponenten sogar bis zu 10.000 €.
Insgesamt stehen für das Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von 76 Millionen Euro zur Verfügung, die nach dem "Windhundprinzip" vergeben werden.
Also zögern Sie nicht und investieren Sie in die Zukunft! Machen Sie Ihren Fuhrpark mit modernsten Technologien von idem telematics nachhaltig und zukunftsfähig.
Rahmenbedingungen
Gefördert werden Telematik, Komponenten und Ausstattungen von Trailern und Trucks, die zu nachhaltigem Straßengüterverkehr beitragen.
Der Antrag muss durch den Käufer des Fahrzeugs gestellt werden. Neu: Erst nachdem Sie eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) erhalten haben, können Sie Ihr energieeffizientes Fahrzeug bestellen.
Pro Komponente werden 15 %, 20 % oder 25 % des Anschaffungspreises gefördert. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße. Maximal werden pro Komponente 5.000 € gefördert, für E-Komponenten beträgt die maximale Förderung sogar 10.000 €.
Besonders attraktiv: Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der geförderten Komponenten & Technologien pro Trailer.
Zwischen dem 24.07.2023 und dem 31.03.2024 können die Zuschüsse für jede einzelne energiemindernde Komponente (wie zB Telematik) bzw. intelligente Trailer-Technologie-Komponente beantragt werden.
Die gezahlten Fördergelder sind echte Zuschüsse und müssen nicht zurück gezahlt werden.
Wichtige Links:
Die Förderung kann vom 24. Juli 2023 bis zum 31. März 2024 beim Bundesamt für Logistik und Mobilität über folgende Internetseiten beantragt werden: https://antrag-gbbmvi.bund.de.
Es gilt das Datum des elektronischen Eingangs des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde.
Die geltenden Voraussetzungen für die Definition der Unternehmensgröße finden Sie unter Zusatzinfos auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/definition-der-KMU.html.
Hier finden Sie die offizielle Bekanntgabe der Förderrichtlinien des Bundesamt für Logistik und Mobilität.
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/EMK/EMK_node.html.
Fragen und Antworten zum Förderprogramm EMK sind hier zusammengefasst.
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2023/EMK/EMK_06_FAQ_2023.html.
WEITERE INFORMATIONEN:
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2023/EMK/EMK_12_Liste_Massnahmen_EMK.html.